Anfrage 0023/2026
Anfrage:
1. In welchem Umfang (Regelmäßigkeit) kontrolliert das Ordnungsamt bei Veranstaltungen die Umgebung des Paul-Greifzu-Stadions?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um das Parken der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner während dieser Veranstaltungen zu gewährleisten?
3. Welche Maßnahmen werden/wurden unternommen, um das Parken auf den Grünflächen und unbefestigten Wegen zu verhindern und die Besuchenden der Veranstaltung dazu zu motivieren, die eigens zur Verfügung gestellten Parkplätze stärker zu nutzen?
Antwort:
Frau Guruz antwortet wie folgt:
zu 1.:
Im Bereich des Paul-Greifzu-Stadions erfolgen Kontrollen durch das Ordnungsamt grundsätzlich anlassbezogen und in Abhängigkeit von eingehenden Beschwerden. Eine permanente Überwachung während einzelner Veranstaltungen findet nicht statt. Der Veranstalter trägt eine wesentliche Mitverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung. Eine rechtzeitige und vollständige Information an das Ordnungsamt über Art, Umfang und Ablauf der Veranstaltung ermöglicht eine bedarfsgerechte Einsatzplanung.
zu 2.:
Öffentliche Parkplätze im Bereich des Paul-Greifzu-Stadions und somit in der Nähe der Kleingartensparten können verkehrsrechtlich nicht für bestimmte Nutzergruppen, wie den Kleingärtnern, reserviert werden. Bei den Parkplätzen an der Straße An der Stadtkoppel, auf die bei Veranstaltungen im Stadion das Parkleitsystem hinweist, handelt es sich um den nächstgelegenen öffentlichen Parkplatz, der größere Kapazitätsreserven aufweist. Der Parkplatz ist ganzjährlich nutzbar und kann, wenn im Nahbereich keine Parkplätze frei sind, auch als Ausweichparkplatz von den Kleingärtnern unbegrenzt genutzt werden. Für die Kleingartensparte direkt am Stadion und damit die Kleingärtner besteht nach dem von der Bürgerschaft beschlossenen Kleingartenentwicklungskonzept zudem die Möglichkeit, als Maßnahme zum Parken, zusätzliche Pkw-Parkplätze innerhalb der Sparte zu ergänzen. Damit wäre das Parken nicht nur während Veranstaltungen im Stadion für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner gesichert.
zu 3.:
Das Parken auf Grünanlagen und Wegen lässt sich nur wirksam durch den Einbau von Pollern verhindern. Die notwendige Anzahl von Pollern wäre beträchtlich, da sie so dicht gestellt werden müssten, dass dazwischen nicht geparkt werden kann.
Herr Leddin dankt für die Ausführungen.
