Lieferverkehr Paketzusteller (Anfrage 24.07.2025)

Anfrage:

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass das unnötige Laufenlassen von Motoren – insbesondere bei Lieferfahrzeugen – im Stadtgebiet ein verbreitetes Problem darstellt?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um gegen dieses Verhalten vorzugehen (Kontrollen, Ansprache von Zustelldiensten oder Aufklärung) und sind städtische Initiativen geplant oder bereits angelaufen, um Unternehmen auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften hinzuweisen und für klimaschonendes Verhalten zu sensibilisieren?

3. Inwieweit wird auf städtischer Ebene überlegt, Lieferverkehre im innerstädtischen Raum künftig auf emissionsarme oder rein elektrische Fahrzeuge zu beschränken, und gibt es hierzu bereits Konzepte, Pilotprojekte oder Gespräche mit den Anbietern?

Die Verwaltung beantwortet die kleine Anfrage schriftlich wie folgt:

Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten durch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung werden auch Verstöße gegen den § 30 Absatz 1 StVO geahndet, wenn Fahrzeugmotoren unnötig laufen gelassen werden. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 11 Verstöße durch die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung aufgenommen und durch die Bußgeldstelle bearbeitet. Bei Betrachtung der Beschwerden von betroffenen Anliegern lässt sich aber keine besondere Problematik erkennen. In den letzten Jahren wurde nur eine einzelne Beschwerde diesbezüglich bei der Stadt eingereicht. Die Beschwerde stand im Zusammenhang mit einem Stadtrundfahrtunternehmen, welches zum Aufwärmen des Fahrzeuges vor Beginn der Stadtrundfahrt mit laufendem Motor gehalten hatte. Der Vorfall konnte gemeinsam mit dem Stadtrundfahrtunternehmen geklärt werden. Bis auf die regelmäßigen Kontrolltätigkeiten hat die Stadt weder Maßnahmen ergriffen, um einem unnötigen Laufenlassen von Fahrzeugmotoren entgegenzuwirken, noch sind zeitnah entsprechende Initiativen geplant. Angesichts personell und finanziell stark begrenzter Kapazitäten ist auch nicht die Erarbeitung von Konzepten oder Pilotprojekten vorgesehen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Sachverhalt durch den Umstieg auf E-Mobilität in einigen Jahren von selbst verschwinden wird.