Anfrage:
1. Seit dem Jahr 2020 verzeichnet die Stadt einen Geburtenrückgang von 80 bis 100 Kindern pro Jahr. Welche Auswirkungen hat dies kurz-, mittel- und langfristig für die Schulentwicklungsplanung und wie wird diese angepasst?
2. Hat die Entwicklung nach Einschätzung der Verwaltung Konsequenzen für die räumlichen, sächlichen und schulverwaltenden Ressourcen, die die Hansestadt den Schulen zur Verfügung stellt?
3. Welche Auswirkungen hat der Rückgang der Geflüchtetenzahlen kurz-, mittel- und langfristig auf die Schulentwicklungsplanung?
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
zu 1.:
Vorweg ein Einblick in das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß § 107 sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung zuständig. Sie haben als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie fortzuschreiben. Dies hat im Benehmen mit den Gemeinden zu erfolgen, die Schulträger sind – also auch der Hansestadt Stralsund. Letztmalig hat die Hansestadt Stralsund diese Zuarbeit im Jahr 2023 geleistet, bislang ist der neue Schulentwicklungsplan des Landkreises jedoch noch nicht verabschiedet. Im aktuellen Schulentwicklungsplan sind alle Stralsunder Schulstandorte als dauerhaft notwendig ausgewiesen. Wie bereits in der vorherigen Antwort ausgeführt, gab es bislang keine Auswirkungen dergestalt, dass Schulstandorte in Stralsund dauerhaft verkleinert oder gar geschlossen werden müssten. Auch in der Vergangenheit war es immer mal notwendig oder möglich, dass an einem Schulstandort eine Klasse mehr oder weniger eingeschult wurde. Lediglich die Grundschule Andershof war Mitte der 2000er-Jahre auf eine Sondergenehmigung des Bildungsministeriums angewiesen. Natürlich beobachtet die Hansestadt Stralsund die Entwicklungen mittels Statistik und den tatsächlichen Einschulungszahlen. Die Verwaltung betrachtet gegebenenfalls eine Anpassung der Zügigkeit und der jeweiligen Klassenstärke sowie die Bildung von Schuleinzugsbereichen als ein probates Mittel, um alle Stralsunder Schulstandorte zu erhalten, und wird dies bei den entsprechenden Zuarbeiten an den Landkreis für den nächsten Schulentwicklungsplan berücksichtigen.
zu 2.:
Natürlich hat das Konsequenzen: wenn weniger Schülerinnen und Schüler an den Schulen sind und die gleichen Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, steigen die Kosten pro Schülerin und Schüler. Gleichzeitig entspannt sich für die Schülerin und den Schüler aber das Lernumfeld. Vor nicht allzu langer Zeit wurde die Raumknappheit bemängelt bzw. moniert, dass nicht ausreichend Platz für Differenzierungen oder Förderung vorhanden sei. Dem ist die Verwaltung durch Neubau und Sanierung entgegengekommen. Nunmehr könnten zusätzliche Gruppenräume für Teilungs- und Förderarbeit zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderungen aus der Inklusionsstrategie des Landes, welche die Integration der bisherigen Förderschülerinnen und -schüler in den Regelunterricht vorschreibt, können so tatsächlich sehr viel besser berücksichtigt und umgesetzt werden. Es drohen also nicht nur Risiken, sondern auch Chancen für die Bildungslandschaft in der Hansestadt. Diese will die Verwaltung gerne mit der Bürgerschaft besprechen und gestalten.
zu 3.:
Der deutliche Rückgang an neuen Geflüchteten zeigt sich erst in diesem Jahr. Die Hansestadt Stralsund kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässlichen Aussagen darüber treffen, welche Auswirkungen dies im Einzelnen auf die Schülerzahlen und die Schullandschaft haben wird. Daher arbeitet die Verwaltung mit den Zahlen des Einwohnermeldeamtes. Herr Suhr geht auf den Rückgang der Schülerzahlen ein. Er begrüßt die Darlegung der sich daraus ergebenden Chancen, z.B. kleinere Klassen. Herr Suhr erkundigt sich danach, wann die Hansestadt Stralsund reagieren müsse, sollte sich der Trend des Geburtenrückgangs fortsetzen.
Die Verwaltung erläutert, dass die Schulentwicklungsplanung die Grundlage für das Vorhalten und die jeweiligen Kapazitäten der Schulstandorte sei. In der aktuellen Schulentwicklungsplanung sind alle Stralsunder Schulstandorte als dauerhaft notwendig ausgewiesen.
Die Verwaltung sieht die Möglichkeit und zeigt sich optimistisch, ggf. mit Maßnahmen nachzusteuern, ohne gleich einen Schulstandort zu schließen. Herr Danter erkundigt sich vor dem Hintergrund, dass per Gesetz eine freie Schulwahl gelte, nach zwingenden Gründen für die Schaffung von Schuleinzugsbereichen.
Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Debatte zur Festlegung von Schuleinzugsbereichen. Argument der Verwaltung sei gewesen, dass es mit freier Schulwahl nicht möglich sei, Plätze für Kinder aus Süd vorzuhalten. Schuleinzugsbereiche schaffen die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler gleichmäßig über das Stadtgebiet zu verteilen. Außerdem erhielten die Eltern Planungssicherheit. Die Grundlage zur Festlegung von Schuleinzugsbereichen liege vor und könne der Bürgerschaft wieder zur Beratung vorgelegt werden.
