Antrag 0095/2025:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verlangt gem. § 71 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV Auskünfte zu folgenden Fragen:
Im Januar 2026 wird es neue Grenzwerte für das Herausfiltern der Ewigkeitschemikalien (PFAS) aus dem Trinkwasser geben. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird erhebliche technische und wirtschaftliche Herausforderungen für unsere Wasserwerke mit sich bringen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Herr Müller, Geschäftsführer der REWA, beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt:
Einleitend gibt Herr Müller kurze Erläuterungen zu den Ewigkeitschemikalien:
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkyl-Substanzen. Dies ist eine Gruppe industriell hergestellter chemischer Verbindungen, welche aus organischen Molekülen, bei denen Wasserstoff durch Fluor ersetzt wurde, besteht. Diese Stoffgruppe umfasst heute bereits mehrere tausend Einzelsubstanzen. Menschen können diese über Nahrung, Wasser und Luft aufnehmen. Im Rahmen des Inkrafttretens der TrinkwV wird erstmalig ab 2026 eine Gruppe dieser PFAS im Trinkwasser reguliert. Laut der TrinkwV gilt ab dem 12.01.2026 ein Grenzwert im Trinkwasser für die Summe von 20 definierten PFAS-Substanzen kurz: PFAS∑20. Für eine zweite Summe aus 4 definierten PFAS-Substanzen kurz: PFAS∑4 gilt ab dem 12.01.2028 ebenfalls erstmalig ein Grenzwert. Generell beobachten alle Wasserversorger im Land die Entwicklung bezüglich PFAS im Trinkwasser sehr genau und haben eine entsprechende Untersuchungsstrategie in 2023 begonnen und diese über eine akkreditierte Analytik umgesetzt. Im Rahmen dieser Analytik ergeben sich bisher für das Trinkwasser und bezogen auf PFAS∑20, wie auch für PFAS∑4, keine Nachweise. Auf dieser Basis besteht für die REWA Stralsund GmbH momentan kein Handlungszwang aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder empfohlener Richtwerte. Trotz dieser Ausgangslage setzt sich die REWA in der Gesamtheit der Wasserversorgungsunternehmen in M-V und über die Verbände DVGW, BDEW und KOWA M-V intensiv dafür ein, einen vorbeugenden Trinkwasserschutz nachhaltig zu gestalten. Dabei nimmt vor allem die grundsätzliche Eintragsvermeidung eine wesentliche Rolle ein.
1. Von welchen Kostensteigerungen müssen die Wasserwerke ausgehen?
Derzeit wird von keiner Kostensteigerung in den Wasserwerken durch die neuen gesetzlichen Grenzwerte für PFAS 20 resp. PFAS 4 ausgegangen.
2. Wird das eine Verteuerung des Trinkwassers bedeuten und wenn ja, in welcher Höhe?
Dementsprechend wird momentan auch nicht mit einer Verteuerung des Trinkwassers auf dieser Grundlage (PFAS) gerechnet.
3. Wie und in welchem Umfang erfolgt schon jetzt das Herausfiltern von PFAS aus unserem Trinkwasser?
Durch die bestehende Umkehrosmoseanlage im Hauptwasserwerk Lüssow wird heute bereits ein Teilstrom des dort geförderten Rohwassers aufwendig aufbereitet. In diesem Prozess wäre es im Eintrittsfall technisch möglich, PFAS∑20 und damit PFAS∑4 als Nebeneffekt zu entfernen.
Quelle: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=7624
