Rechtsmittel gegen die amtliche Feststellung der Einwohnerzahl infolge des Zensus 2022

Einreicher: CDU/FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SPD/Piratenpartei/Die Partei

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft empfiehlt dem Oberbürgermeister, die in Frage kommenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Hansestadt Stralsund basierend auf dem Zensus 2022 vorzugehen und gegen den Feststellungsbescheid fristwahrend zu klagen. Sollte es im Rahmen des Verfahrens zweckdienlich sein, eine externe Vertretung zu beauftragen, so wird dringend empfohlen, dies zu tun. Weiter wird das Vorgehen des Oberbürgermeisters unterstützt, sich mit ebenfalls betroffenen anderen Städten und Gemeinden und dem Städte- und Gemeindetag M-V abzustimmen.


Begründung:

Angesichts der erheblichen Abweichungen zwischen den Ergebnissen des Zensus und den Daten des Melderegisters liegt der Verdacht nahe, dass es bei der Durchführung zu erheblichen Fehlern kam. Der Zensus weist für Stralsund eine Bevölkerung von 53.996 aus, fast 10 Prozent weniger als die bisher angenommenen Zahlen, die stets nahe der Marke von 60.000 Einwohnern lagen. Diese Diskrepanz scheint leicht widerlegbar, da laut OZ vom 04. Oktober 2024 insbesondere das Stralsunder Einwohnermeldeamt genaue Daten führt und keine der bisherigen Indikatoren, wie Schulanmeldungen, Kita-Anmeldungen, Wahlaufrufrückläufe oder der Wohnungsleerstand, eine derart große Abweichung von 10 Prozent aufzeigen. Da nach § 12 Abs. 1 des Zensusgesetzes 2022 ein Widerspruch gegen das Zensusergebnis nicht möglich ist., muss die Klage fristgerecht eingereicht werden, um die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung zu erhalten. Die finanziellen Auswirkungen dieser Abweichung auf kommende Haushalte sind zu gravierend, um ohne weitere rechtliche Schritte akzeptiert zu werden. Wenn die Bevölkerungszahl im Zensus um fast 10 Prozent niedriger angesetzt wird, würde dies drastische Auswirkungen auf die Zuweisungen von Landesmitteln und anderen finanzwirksamen Faktoren haben, weshalb eine gerichtliche Klärung unabdingbar ist. Die Klage erscheint umso wichtiger, da viele andere Städte und Gemeinden ähnliche Bedenken hinsichtlich der Zensusergebnisse haben. Der Eindruck ist, dass sich bei der Erhebung gewaltig verrechnet wurde, und ein gerichtliches Verfahren wäre der angemessene Weg, um diese Vermutung zu überprüfen.