Zweitwohnsteuer – Einnahmeverluste für Stadt? 

Anett Kindler: „Stralsund muss als Hauptwohnsitz attraktiv sein“

Mit einer Anfrage zum Thema Zweitwohnsteuer und deren finanzielle Folgen richtet sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SPD/Piratenpartei in der kommenden Sitzung der Bürgerschaft an die Verwaltung.
Im Fokus stehen dabei die Fragen, welche Einnahmen der Hansestadt entgehen, wenn Bürger*innen ihren Hauptwohnsitz abmelden, ihn als Zweitwohnsitz in Stralsund führen und gleichzeitig in einer Nachbargemeinde anmelden, und welche Strategien die Verwaltung zur Vermeidung dieses Wohnsitzwechsels entwickelt.
 
Dazu erklärt Fraktionsmitglied Anett Kindler: „Die Zweitwohnsteuer beträgt in Stralsund 10 % des jährlichen Mietaufwands – ein in Mecklenburg-Vorpommern gängiger Satz für Städte dieser Größenordnung. Viele Küsten- und Bäderorte erheben jedoch das Doppelte. Durch die steuerliche Belastung verlagern zahlreiche Haushalte ihren Hauptwohnsitz in benachbarte Gemeinden, behalten jedoch die Zweitwohnung in Stralsund.
Wir möchten wissen, ob und wie viele Einnahmen der Hansestadt durch diese Praxis entgehen.
 
Eine ausgewogene Zweitwohnsteuer muss sowohl die finanzielle Stabilität der Stadt sichern als auch die Lebensqualität der Bewohner*innen schützen. Wir hinterfragen deshalb auch, ob die Verwaltung etwa an praktikablen Anreizen arbeitet, damit Stralsund als attraktiver Hauptwohnsitz erhalten bleibt.“
 
 
Hintergrund: Die Zweitwohnsteuer ist in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet und dient der Finanzierung kommunaler Infrastruktur. Während größere Städte meist zwischen 5 % und 10 % des Jahresmietwertes erheben, liegen die Sätze in vielen touristischen Küstenorten bei bis zu 20 %. So erheben Orte wie Binz, Sellin oder Göhren auf Rügen ebenso 20% Steuern wie auch Ahrenshoop, Zingst oder Fischland Darss. Die aktuelle Regelung in Stralsund spiegelt damit die gängige Praxis wider, führt jedoch in Verbindung mit dem hohen Anteil an Zweitwohnsitzen zu Einnahmeverlusten.
 
Beispiel: In Binz auf Rügen wird eine durchschnittliche Miete von 12,– bis 15,– EUR gezahlt. Mit einer Wohnung von beispielsweise 60 qm würde die Jahresmiete bei etwa 9.000,– EUR liegen (Zweitwohnungssteuer bei 10% 900 EUR. Bei 20% 1800 EUR). Wählt der/die Mieterin Binz als Hauptwohnsitz und Stralsund als Zweitwohnsitz, so spart er/sie also 900,– EUR Steuern im Jahr, die von Stralsund vereinnahmt werden. Die Hansestadt verliert aber gleichzeitig deutlich höhere Einnahmen z.B. aus Einkommenssteuer, Schlüsselzuweisungen, etc.