Anfrage:
1. Welche Nutzung ist für das momentan nicht genutzte Gebäude neben der Turnhalle der Andershofer Grundschule vorgesehen?
2. Gibt es Hinderungsgründe für eine aktive Nutzung und wenn ja, welche?
3. Wie können potenzielle Hinderungsgründe in absehbarer Zeit beseitigt werden, um das Gebäude wieder einer aktiven Nutzung zuzuführen?
Antwort der Verwaltung:
zu 1.:
Momentan wird das Gebäude als Lager genutzt. Eine andere Nutzung ist aufgrund des baulichen Zustands nicht geplant.
zu 2.:
Der Gebäudekomplex der Grundschule Andershof wurde im Jahr 1960 als Polytechnische Oberschule „Ernst Thälmann“ errichtet. Dazu gehörte auch der ehemalige Jugendclub, das Gebäude, auf welches sich in der Fragestellung bezogen wird. Dieses Gebäude wurde in den Jahren vor dem Neubau der Sporthalle nur noch sporadisch für Schulveranstaltungen, von der Arbeitsgemeinschaft Schach der Schule und für private Feiern genutzt. Die Grundschule Andershof und die Förderschule Astrid Lindgren gehören zu den beiden Schulen, die seit der Wende keine grundlegende Sanierung erfahren haben und daher auf der Prioritätenliste der Stadtverwaltung ganz oben stehen. Im Zuge des Abrisses der alten Sporthalle und dem Bau der neuen Sporthalle Andershof mussten die alten Versorgungsleitungen gekappt werden. Ursprünglich wurde die Versorgung in einem Strang Schule–Sporthalle–Nebengebäude realisiert. Wie bekannt ist, wird die Sporthalle nunmehr über Erdwärme versorgt.
Zur Gesamtsituation zitiert die Verwaltung aus einem Besprechungsprotokoll vom 19.12.2018:
„Aufgrund der Baujahre der Gesamtliegenschaft Ende 1960-ziger bis Anfang 1970-ziger und in Auswertung der vorgenommenen Kamerabefahrung wird aus fachlicher Sicht von einer Weiternutzung der Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück dringend abgeraten. Die Kanäle befinden sich teils in desolatem Zustand. Vor allem beim Schmutzwasserkanal kann deswegen von Exfiltration ausgegangen werden. Auch bedingt durch veränderte technische Anforderungen und Normen entsprechen die vorhandenen Medien- Anschlussleitungen teilweise nicht dem aktuellen Vorschriften-Standard. Weiternutzungen sind daher in Bezug auf Leistungs- und Funktionsfähigkeit mit erheblichen Risiken verbunden.“ (Zitatende)
Aufgrund der genannten und der topographischen Gegebenheiten vor Ort stand und steht die Erneuerung der Versorgungsleitungen zum Nebengebäude in keinem wirtschaftlichen Verhältnis, so dass in Bezug auf die vorherige Nutzung auf einen Anschluss verzichtet wurde.
