Investitionsprogramm für Kommunen (Anfrage vom 24.07.2025)

Anfrage:

1. Welche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erwartet die Verwaltung durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur Steuerentlastung und zur Investitionsförderung?

2. Welche Vorbereitung hat die Verwaltung getroffen, um Förderungen des Bundes für Kommunen zu vereinnahmen, und nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Projekte?

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

Die Verwaltung erkennt in den Bundes- und Landesmaßnahmen zur Investitionsförderung eine erhebliche Chance für kommunale Infrastrukturprojekte. Entscheidend für den städtischen Haushalt wird jedoch die tatsächliche Ausgestaltung, Verteilung und Planbarkeit der Mittel sein. Die Hansestadt erwartet eine verlässliche Kompensation der Steuerausfälle sowie ein transparentes, praxistaugliches Förderverfahren ohne zusätzliche Bürokratisierung. Die Verwaltung steht bereit, kurzfristig umsetzbare Projekte in relevanten Aufgabenbereichen zur Antragsreife zu bringen und wird diese zum gegebenen Zeitpunkt einreichen.

zu 1.:

Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ und der Einrichtung eines 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität tiefgreifende finanzpolitische Maßnahmen für die Jahre 2025 bis 2035 beschlossen. Laut Mitteilung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Juli 2025 stehen dem Land und seinen Kommunen insgesamt rund 1,92 Mrd. Euro zur Verfügung, wobei 60 % (ca. 1,15 Mrd. Euro) der kommunalen Ebene zugewiesen sind. Diese Mittel sollen in zentrale Aufgabenbereiche wie Bildung, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz, Energieinfrastruktur und Klimaanpassung fließen. Für die Hansestadt Stralsund bietet dies grundsätzlich die Chance, bereits geplante oder notwendige Investitionen beschleunigt umzusetzen, ohne zusätzliche Kreditbelastung. Demgegenüber führen die steuerpolitischen Entlastungsmaßnahmen zu kommunalen Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 144 Mio. Euro landesweit bis 2029. Die Bundesregierung hat die vollständige Kompensation dieser Mindereinnahmen zugesagt. Die Verwaltung nimmt diese Zusage zur Kenntnis, weist jedoch darauf hin, dass eine verlässliche Umsetzung voraussetzt, dass die Ausgleichszahlungen vollständig, zweckentsprechend und rechtzeitig an die kommunale Ebene weitergeleitet werden. Vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrungen mit kurzfristigen Programmänderungen und aufwändigen Nachweisverfahren bleibt eine gewisse haushalterische Vorsicht geboten. Die Hansestadt erwartet daher von der Landesregierung, dass sie die Interessen der Kommunen entschlossen gegenüber dem Bund vertritt und für eine klare, planungssichere Mittelweitergabe Sorge trägt.

zu 2.:

Die Fachämter erfassen regelmäßig förderfähige Projekte und prüfen diese auf Umsetzungsfähigkeit. Die Auswahlkriterien dabei sind unter anderem

 Pflichtigkeit der Aufgabe,

 technischer oder baulicher Investitionsbedarf,

 Förderfähigkeit und Umsetzungsreife,

 haushaltswirtschaftliche Tragfähigkeit (insb. Kofinanzierung).

Nach vorliegenden Informationen beabsichtigt die Landesregierung keine neuen Förderprogramme aufzulegen. Stattdessen sollen bestehende Verteilstrukturen angepasst oder neue Schlüssel gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt werden. Die Hansestadt unterstützt diesen Ansatz ausdrücklich. Allerdings bleibt abzuwarten, wie konkret und praktikabel die Umsetzungsbedingungen ausgestaltet werden. Die Hansestadt erwartet vom Land eine frühzeitige, verbindliche Beteiligung der Kommunen sowie transparente Verfahren bei Mittelvergabe und -verwendung. Neben der konkreten Umsetzung des Investitionspakets sind auch grundsätzliche Fragen zur kommunalen Finanzlage zu thematisieren. Herr Suhr erfragt, welche Möglichkeiten die Hansestadt Stralsund habe, um Maßnahmen zu fokussieren und welche Prioritäten gesetzt werden. Außerdem bittet er um Auskunft, inwiefern die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund in die Prioritätensetzung eingebunden werde. Die Verwaltung betont, dass das Förderprogramm nur für neue und nicht für bereits begonnene Maßnahmen gelte. Derzeit finden in der Verwaltung Gespräche zur Haushaltsanmeldung statt.

Die Verwaltung merkt an, dass weitere Konkretisierungen zum Förderprogramm abzuwarten seien. Es bestehe noch kein rechtlicher Rahmen, vielmehr seien es derzeit nur Absichtsbekundungen. Bezugnehmend auf die Mitteilungen des Oberbürgermeisters unter TOP 6 bittet Herr Rybka um Konkretisierung der genannten Zahlen.

Die Verwaltung erklärt, dass sich seine Ausführungen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern und auf einen längeren Zeitraum beziehen, während der Oberbürgermeister die Auswirkungen pro Kopf und Jahr dargestellt habe. Herr Rybka bittet um eine komprimierte Darstellung der relevanten Zahlen. Herr Dr.-Ing. Badrow führt aus, dass die von ihm genannten Zahlen über den StGT M-V ermittelt wurden. Aus dem Investitionsprogramm ergeben sich im Schnitt 60 € pro Einwohner und Jahr. Unabhängig davon ist festzustellen, dass aufgrund von Mindereinnahmen oder der Auswirkungen des Zensus dem Land finanzielle Mittel fehlen. Diese Mindereinnahmen werden an die Kommunen weitergeben, was für 2026 im Schnitt 260 € weniger pro Einwohner im Jahr zur Folge habe. Durch den Investitionsbooster werde nicht einmal ein Viertel von dem kompensiert, was den Kommunen aufgrund der Mindereinnahmen pro Kopf und Jahr verloren gehe. Es müsse deutlich gemacht werden, dass den Kommunen im operativen Geschäft die finanziellen Mittel fehlen. Die durch den Investitionsgipfel suggerierte Perspektive ist falsch.